Diese Europäische Norm legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für fest eingebaute optische Signalgeber fest, die zu dem Zweck vorgesehen sind, ein von der Brandmeldeanlage veranlasstes optisches Warnsignal an Personen in einem Gebäude auszusenden. Sie gilt nur für die Einrichtungen, die ihre Betriebsenergie durch eine körperliche elektrische Verbindung von einer äußeren Energiequelle beziehen, z. B. von einer Brandmeldeanlage. Diese Norm legt Anforderungen an optische Signalgeber für zwei Typen von Anwendungsumgebungen fest, Typ A für die Anwendung in Gebäuden und Typ B für die Anwendung im Freien. Diese Norm gilt nicht für optische Anzeigeelemente, zum Beispiel bei Brandmeldern oder bei Brandmeldeanlagen. Diese Norm gilt nur für pulsierende oder blinkende optische Signalgeber, zum Beispiel Xenon-Blitz- oder Rundumleuchten. Sie gilt nicht für Einrichtungen, bei denen die Lichtabstrahlung kontinuierlich erfolgt.