Diese Europäische Norm legt die Kategorien entflammbarer Werkstoffe fest, deren Verwendung in allen Spielzeugen verboten ist, und Anforderungen hinsichtlich der Entflammbarkeit bestimmter Spielzeuge, wenn sie einer kleinen Zündquelle ausgesetzt werden.
Die in Abschnitt 5 beschriebenen Prüfverfahren werden zur Bestimmung der Entflammbarkeit von Spielzeug unter den festgelegten Prüfbedingungen angewendet. Die so erhaltenen Prüfergebnisse können nicht dahingehend betrachtet werden, dass sie umfassende Angaben für die mögliche Brandgefährdung von Spielzeugen oder Werkstoffen zur Verfügung stellen, wenn diese anderen Zündquellen ausgesetzt werden.
Diese Europäische Norm enthält allgemeine Anforderungen hinsichtlich aller Spielzeuge und besondere Anforderungen und Prüfverfahren für folgende Spielzeuge, die als am gefährlichsten angesehen werden:
auf dem Kopf zu tragende Spielzeuge: Bärte, Schnurrbärte, Perücken usw. aus Haar, haarartigem Material oder Material mit ähnlichen Merkmalen; Masken; Kopfhauben, Kopfschmuck usw.; fließende
Bestandteile von auf dem Kopf zu tragendem Spielzeug, außer Partyhüte aus Papier, wie sie üblicherweise in Knallbonbons zu finden sind; Rollenspielzeug und Spielzeuge, die vom Kind als Bekleidung zum Spielen getragen werden; vom Kind begehbares Spielzeug; Spielzeug mit weicher Füllung.