ÖNORM EN 754-7 legt die Grenzabmaße und Formtoleranzen für gezogene nahtlose Rohre aus Aluminium und Aluminiumlegierungen mit einem Außendurchmesser (OD) von 3 mm bis 350 mm (Rundrohre) oder mit einem Querschnitt, der in einem Umschlingungskreis (CD) von 8 mm bis 300 mm enthalten ist (andere als Rundrohre) fest. Sie werden in geraden Längen geliefert. Diese Norm gilt nur für Rohre, die nach dem nahtlosen Strangpressverfahren hergestellt und dann auf die geforderten Endmaße gezogen werden. Sie gilt für gezogene nahtlose Rohre für allgemeine Anwendungen. Sie gilt nicht für: Rohre, die nach dem Strangpressverfahren mit Kammer-/Brückenwerkzeug hergestellt werden; Rohre, die in Ringen geliefert werden; Rohre in Ringen, die auf Länge geschnitten werden.