Festgelegt sind die grundlegenden Sicherheitsanforderungen an und die Prüfverfahren für Schutzkleidung, die von Personen beim Schweißen und verwandten Verfahren mit vergleichbaren Gefährdungen bei Umgebungstemperatur für eine Dauer von bis zu 8 h getragen wird. Diese Schutzkleidung schützt den Träger gegen Schweißspritzer (kleine Spritzer geschmolzenen Metalls), kurzzeitigen Kontakt mit Flammen, Strahlungshitze und Ultraviolett-(UV-)Strahlung aus dem Lichtbogen und sie bietet in begrenztem Maße elektrische Isolation. Sie ist entsprechend der Risikobewertung und dem Grad des erforderlichen Schutzes wie folgt zu klassifizieren: Klasse 1 (niedriger Grad des Schutzes; Flammen, Spritzer, Strahlungshitze, UV-Strahlung) und Klasse 2 (Schutz gegen Flammen, Spritzer, Strahlungshitze, UV-Strahlung.