Dieses Dokument behandelt die Anordnung von Schutzeinrichtungen im Hinblick auf die Annäherungsgeschwindigkeiten
von Körperteilen.
Diese Norm gibt Parameter, die auf Werten für Annäherungsgeschwindigkeiten von Körperteilen basieren,
und die Vorgehensweise an, wie die Mindestabstände von Schutzfeldern oder Betätigungseinrichtungen von
Schutzeinrichtungen zu einem Gefährdungsbereich bestimmt werden.
In dieser Norm wird davon ausgegangen, dass die Annäherung von Personen in Richtung des Gefährdungsbereichs
mit Schrittgeschwindigkeit erfolgen wird, d. h. 1 600 mm/s und die Annäherungsgeschwindigkeit von
Oberarmen 2 000 mm/s beträgt. Andere Arten der Annäherung, zum Beispiel Laufen oder Springen, werden
in der vorliegenden Norm nicht berücksichtigt.