Diese Norm legt Anforderungen zur Einteilung von Drahtelektroden zum Metall- Schutzgasschweißen von unlegierten Stählen und Feinkornbaustählen mit einer Mindeststreckgrenze bis
500 N/mm2 oder einer Mindestzugfestigkeit bis 570 N/mm2 im Schweißzustand und nach einer Wärmenachbehandlung fest. Eine Drahtelektrode kann mit verschiedenen Schutzgasen geprüft und eingeteilt werden. Diese Norm enthält eine gemeinsame Spezifikation zur Einteilung entweder nach der Streckgrenze und der
durchschnittlichen Kerbschlagarbeit von 47 J des reinen Schweißgutes oder nach der Zugfestigkeit und der durchschnittlichen Kerbschlagarbeit von 27 J des reinen Schweißgutes. Abschnitte und Tabellen, gekennzeichnet durch ein nachgestelltes "A", können nur für Drahtelektroden angewendet werden, die nach der Streckgrenze und der durchschnittlichen Kerbschlagarbeit von 47 J des reinen Schweißgutes nach dieser Internationalen Norm eingeteilt werden. Abschnitte und Tabellen, gekennzeichnet durch ein achgestelltes "B", können nur für Drahtelektroden angewendet werden, die nach der Zugfestigkeit und der durchschnittlichen Kerbschlagarbeit von 27 J des reinen Schweißgutes nach dieser Internationalen Norm eingeteilt werden. Abschnitte und Tabellen, die kein nachgestelltes "A" oder "B" enthalten, sind für alle nach dieser Norm eingeteilten Drahtelektroden anwendbar.