Diese ÖNORM legt ein Verfahren zur Bestimmung der akustischen Schallenergie des Mündungsknalls für Kaliber kleiner als 20 mm und Treibladungen von weniger als 50 g TNT-Äquivalent fest. Das Verfahren ist in Entfernungen anwendbar, wo keine Spitzendrücke von mehr als 1 kPa (= 154 dB) auftreten. Die nach diesem Verfahren ermittelte Schallenergie, das Richtwirkungsmaß der Quelle und deren Spektrum können als Eingangsdaten für Schallausbreitungsprogramme verwendet werden, mit denen die Prognose von Schießgeräuschen in der Nachbarschaft von Schießplätzen möglich ist. Zusätzlich können die Daten zum Vergleich der Schallemission verschiedener Arten von Schusswaffen oder verschiedener Arten von Munition mit derselben Waffe verwendet werden. Diese Norm ist ausgerichtet auf Schusswaffen auf zivilen Schießplätzen, darf jedoch auch auf militärische Schusswaffen angewendet werden. Diese Norm ist nicht anwendbar zur Beurteilung von Gehörschädigungen oder Schallpegeln innerhalb des nichtlinearen Bereichs.