Diese Norm legt Anforderungen zur Einteilung von Fülldrahtelektroden zum Metall-Lichtbogenschweißen mit und ohne Schutzgas von unlegierten Stählen und Feinkornbaustählen mit einer Mindeststreckgrenze bis 500 MPa oder einer Mindestzugfestigkeit bis 570 MPa im Schweißzustand oder nach einer Wärmenachbehandlung fest. Eine Fülldrahtelektrode kann mit unterschiedlichen Schutzgasen geprüft und eingeteilt werden. Diese Norm enthält eine gemeinsame Spezifikation zur Einteilung entweder nach der Streckgrenze und der durchschnittlichen Kerbschlagarbeit von 47 J des reinen Schweißgutes oder nach der Zugfestigkeit und der durchschnittlichen Kerbschlagarbeit von 27 J des reinen Schweißgutes. Abschnitte und Tabellen, gekennzeichnet durch ein nachgestelltes "A", können nur für Fülldrahtelektroden angewendet werden, die nach der Streckgrenze und der durchschnittlichen Kerbschlagarbeit von 47 J des reinen Schweißgutes nach dieser Norm eingeteilt werden. Abschnitte und Tabellen, gekennzeichnet durch ein nachgestelltes "B", können nur für Fülldrahtelektroden angewendet werden, die nach der Zugfestigkeit und der durchschnittlichen Kerbschlagarbeit von 27 J des reinen Schweißgutes nach dieser Norm eingeteilt werden. Abschnitte und Tabellen, die kein nachgestelltes "A" oder "B" enthalten, sind für alle nach dieser Norm eingeteilten Fülldrahtelektroden anwendbar. Es ist bekannt, dass die Schweißeigenschaften von Fülldrahtelektroden durch Impulsstrom verändert werden können. In dieser Norm wird aber der Impulsstrom nicht zur Bestimmung der Elektrodeneinteilung benutzt.