Diese Internationale Norm legt ein Verfahren zur Bestimmung von Dalapon, Trichloressigsäure (TCA) und ausgewählten Halogenessigsäuren mittels Gaschromatographie (GC-ECD und/oder GC-MS-Detektion) in Grund- und Trinkwasser nach Flüssig-Flüssig-Extraktion und Derivatisierung mit Diazomethan fest. In Abhängigkeit von der Matrix kann für das Verfahren von einem Arbeitsbereich zwischen 0,5 ug/l und 10 ug/l ausgegangen werden. Für TCA und Dalapon können niedrigere Konzentrationen bis herab zu 0,05 ug/l bestimmt werden. Die Detektion mittels Elektroneneinfangdetektor (ECD) ermöglicht im Allgemeinen niedrigere Bestimmungsgrenzen; die Detektion mittels Massenspektrometrie (MS) führt zu einer spezifischen Identifizierung.