Diese Internationale Norm gilt für Zinkoxideugenolzemente, die nicht auf Wasser basieren, und die in der restaurativen Zahnheilkunde für provisorische Befestigungen, für Unterfüllungen und auch für provisorische Füllungen geeignet sind. Diese Internationale Norm gilt auch für eugenolfreie Zemente, die für provisorische Befestigungen geeignet sind, und die Zinkoxid und aromatische Öle enthalten.