Diese Europäische Norm legt die Bedingungen fest, die einzuhalten sind, um reproduzierbare und vergleichbare Messergebnisse für die Geräuschpegel und -spektren im Inneren von Schienenfahrzeugen oder anderen spurgebundenen Fahrzeugen, nachfolgend ¿Züge¿ genannt, zu erzielen. Ausgenommen ist der Betrieb von Fahrzeugen zur Wartung des Fahrweges