Dieser Teil der ISO 8230 legt gemeinsame Sicherheitsanforderungen für Textilreinigungsmaschinen fest.
Er gilt für Textilreinigungsmaschinen jeder Größe, die für industrielle und gewerbliche Nutzung zur Reinigung
von Ware aus Textilien, Leder, Pelzen oder Häuten bestimmt sind und in denen ausschließlich
Perchlorethylen oder entzündbare Lösungsmittel als Reinigungsmittel verwendet werden.
Dieser Teil der Internationalen Norm gilt nicht für:
⎯ Maschinen, die allgemein zugänglich sind (Selbstbedienung);
⎯ Maschinen für Trennwandeinbau wie in 3.1.5 definiert;
⎯ Umlademaschinen wie in 3.1.4 definiert
⎯ Bügelpressen (siehe ISO 10472-1 und ISO 10472-6);
⎯ Zusatzeinrichtungen, z. B. raumlufttechnische Anlagen, Aufbereitungssysteme für Abfall aus dem
Destillierbehälter, externe Wasserkühlsysteme oder externe Rückgewinnungssysteme für Lösungsmittel
aus den Destillierrückständen.
Dieser Teil der ISO 8230 befasst sich mit allen wesentlichen Gefährdungen, die bei der Nutzung der
Textilreinigungsmaschine entstehen, wobei ¿Nutzung der Textilreinigungsmaschine¿ sowohl den
bestimmungsgemäßen Gebrauch als auch vorhersehbare ungewöhnliche Betriebszustände umfasst und
Inbetriebnahme, Nutzung und Wartung einschließt. Er definiert die gemeinsamen Sicherheitsanforderungen
für Textilreinigungsmaschinen und ist, soweit zutreffend, für die Nutzung in Verbindung mit ISO 8230-2 und
ISO 8230-3 vorgesehen. Spezielle Anforderungen in den anderen Teilen der ISO 8230 haben Vorrang vor
den entsprechenden Anforderungen dieses Teils der ISO 8230.
Er befasst sich weder mit Gefährdungen, die von Ware verursacht werden, die eine explosionsfähige
Atmosphäre verursachen kann (z. B. Putztücher aus Druckereien, die leicht entzündbare Lösungsmittel
enthalten) noch mit Maschinen, die Ware bearbeiten, die ¿fremde Lösungsmittel¿ enthalten kann, die zur
Veränderung der Eigenschaften (Merkmale) des Lösungsmittels z (...abgekuerzt)