Für Boote bis 24 m Rumpflänge sind die Anforderungen an die Herstellung und Montage von nichtmetallischen Außenhaut-Durchführungen und/oder Bauteilen und Komponenten, die derartige Durchführungen beinhalten, sowie von Seeventilen, Schlauchfittingen und Abflussanschlüssen festgelegt.