Der Anbringungsort, die Abmessungen, die Ausführung der Informationsinhalt und die Verkabelung der externen Anzeigen (ausgenommen mechanische Anzeigen ohne elektronische Steuerung) an öffentlichen Verkehrsmitteln, wie Bussen und Straßenbahnen sind festgelegt. Ausgenommen von der Anwendung dieser Festlegungen sind Eisenbahnfahrzeuge und U-Bahnfahrzeuge.