Diese Norm legt Anforderungen für die Eigenschaften von Dichtungsbahnen aus thermoplastischen Kunststoffen (KDB), die für die Abdichtung von Deponiebauwerken Verwendung finden, auf Basis der ÖNORM EN 13493 und unter Berücksichtigung der besonderen geologischen Verhältnisse auf nationaler Ebene mit einer Mindestnutzungsdauer von mehr als 25 Jahren, fest. Für die Verwendung als Deponiebasisabdichtung, insbesondere für Reststoff- und Massenabfalldeponien gemäß Deponieverordnung, ist ausschließlich der Werkstoff PE-HD (DB 1) zulässig. Für andere Verwendungen, wie zB Oberflächenabdeckung, sind auch die anderen unter 5.1 angegebenen gebräuchlichen Werkstoffe zulässig. Im weiteren Text dieser ÖNORM steht die Bezeichnung "Dichtungsbahn" immer für "Dichtungsbahn aus Kunststoff".