Die vorliegende ON-Regel beschreibt die konkrete Umsetzung des Qualitätssicherungssystems (QSS) auf Kompostanlagen. Sie beinhaltet eine Mängelliste, die, abhängig vom festgestellten Mangel, eine festgelegte Vorgangsweise vorgibt. In den ÖNORMEN S 2206-1 und -2 werden die Anforderungen an ein QSS für die Herstellung von Komposten beschrieben. In der ÖNORM S 2206-1 werden die Grundlagen für ein QSS auf Kompostanlagen festgelegt und die internen betrieblichen Abläufe beschrieben, die der Qualitätssicherung unterliegen. In der ÖNORM S 2206-2 werden die Anforderungen an eine Qualitätssicherungsorganisation (QSO), die für Kompostan-lagen tätig ist, festgelegt. Betriebe, die sich einer QSO nach ÖNORM S 2206-2 anschließen, sind verpflichtet, ihre Betriebsabläufe transparent darzustellen. Damit legen sie dar, dass sie dem Stand der Technik entsprechend arbeiten und die Verpflichtungen des QSS erfüllen.