Ziel dieser Technischen Spezifikation ist die Festlegung von Prüfverfahren zur Bewertung des leichten Öffnens von Verbraucherpackungen, um die leichte Zugänglichkeit des Inhalts zu verbessern. Bei Verpackungen, die aus Sicherheitsgründen oder ähnlichen Gründen besonderen Vorschriften unterliegen, wie z. B. Verpackungen für Gefahrgüter und -stoffe, Arzneimittel und medizinische Geräte, haben diese Vorschriften immer Vorrang.