Dieser Leitfaden dient dem Konformitätsnachweis für die Interoperabilität von Bodensystemen zur Flugdatenverarbeitung,
der von der Flugsicherungsorganisation vor Inbetriebnahme von Flugdatenverarbeitungssystemen
erbracht werden muss.
Diese Technische Spezifikation (TS) definiert die Anforderungen an die Interoperabilität von Flugdatenverarbeitungssystemen
(FVK ¿ FVK).
Die Interoperabilität der Flugdatenverarbeitung zwischen Flugverkehrskontrollstellen ist von entscheidender
Bedeutung für den harmonisierten Austausch von Flugdaten zwischen Systemen und eine Grundvoraussetzung
für ein harmonisiertes europäisches Flugverkehrsmanagementsystem.
Interoperabilität der Flugdatenbearbeitung kann je nach betrieblicher Anforderung durch verschiedene
Techniken erreicht werden, z. B. durch Austausch von Meldungen, Replikationsmechanismen und gemeinsame
Nutzung von Daten.
Der architektonische Rahmen, in dem die verschiedenen Beteiligten interagieren müssen, ist äußerst wichtig
für die Definition des Kontextes, in dem europäische Standards entwickelt werden müssen.