In dieser Technischen Spezifikation wird das Berechnungsverfahren festgelegt, nach dem der Gehalt an
biobasiertem Kohlenstoff in Monomeren, Polymeren, Kunststoffen und Produkten unter Anwendung des
14C-Verfahrens bestimmt wird.
Es werden auch drei Prüfverfahren zur Bestimmung des 14C-Gehalts beschrieben, aus dem der biobasierte
Kohlenstoffgehalt zu errechnen ist:
Verfahren A: Proportional-Szintillationszähler-Verfahren (PSM);
Verfahren B: Beta-Ionisation (BI);
Verfahren C: Beschleuniger-Massenspektrometrie (AMS).
Der biobasierte Kohlenstoffgehalt wird als Anteil der Probenmasse, als Anteil des Gesamtkohlenstoffgehalts
oder als Anteil des gesamten organisch gebundenen Kohlenstoffgehalts angegeben.
Dieses Berechnungsverfahren ist auf alle Polymere anwendbar, die organischen Kohlenstoff enthalten und
auch auf Bioverbundwerkstoffe (Biocomposita).