Diese Technische Spezifikation enthält Regeln für die bestimmungsgemäße Nutzung des Aufzugs durch
Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit, um bei der Evakuierung eines Gebäudes zu unterstützen. Damit
dieses Ziel erreicht werden kann, müssen die dafür vorgesehenen Aufzüge in die gesamte Gebäudeplanung
einbezogen werden, wozu alle üblichen Treppen und Rettungswege ohne Einschränkung ihrer Anzahl oder
Kapazität zählen.
Sie spezifiziert die besonderen Bestimmungen und Sicherheitsregeln, um Personen mit eingeschränkter
Beweglichkeit bei der sicheren Evakuierung eines Gebäudes mittels eines Aufzugs ausreichend sicher mit
Unterstützung eines geeignet ausgebildeten Helfers zu helfen.
Diese Spezifikation legt die Anzahl und Größe der erforderlichen Aufzüge oder die Türbreiten nicht fest, was
fallweise durch den Planer des Gebäudes in Übereinstimmung mit den zutreffenden nationalen Vorschriften
erfolgen muss.