Diese Norm behandelt die Sicherheit elektrisch betriebener gewerblicher Küchenmaschinen, die nicht für den Hausgebrauch bestimmt sind und deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte, zwischen einer Phase und Nullleiter geschaltet, und 480 V für andere Geräte beträgt.
Diese Norm behandelt auch Hygieneanforderungen und akustischen Lärm (siehe Anhang ZAA). ANMERKUNG 1 Beispiele von Küchenmaschinen sind im Anhang ZAA aufgeführt.
ANMERKUNG 2 Diese Maschinen werden beispielsweise in Küchen von Restaurants, Kantinen, Krankenhäusern und in gewerblichen Betrieben wie Bäckereien, Fleischereien usw. verwendet.
Diese Norm gilt auch für Maschinen, die zur Erleichterung des Transports in mehreren Teilen (Baugruppen) angeliefert werden und dann, wenn sie am Aufstellungsort ohne Verwendung zusätzlicher Teile zusammengebaut wurden, eine bauliche Einheit bilden.
(gestrichen durch EN 60335-2-64).
ANMERKUNG 3 Es wird darauf hingewiesen, dass
für Geräte, die zur Verwendung in Fahrzeugen oder an Bord von Schiffen oder Flugzeugen bestimmt sind, zusätzliche Anforderungen notwendig sein können;
für Geräte, die zur Verwendung in tropischen Ländern bestimmt sind, besondere Anforderungen notwendig sein können;
in vielen Ländern zusätzliche Anforderungen durch die nationalen Gesundheits- und Arbeitsschutzbehörden, die nationalen Wasserversorgungsbehörden und ähnliche Behörden erlassen werden.
Diese Norm gilt nicht für:
Geräte, die ausschließlich für industrielle Zwecke bestimmt sind;
Geräte, die zur Verwendung an Orten bestimmt sind, wo besondere Bedingungen vorherrschen wie zum Bei-spiel korrosive oder explosionsfähige Atmosphäre (Staub, Dampf oder Gas);
kontinuierlich arbeitende Geräte zur Massenherstellung von Nahrungsmitteln; eigenständige Fördereinrichtungen wie z. B. Speiseverteilbänder.