Diese Norm gilt für Stahlguss für drucktragende Teile. Sie schließt Werkstoffe ein, die für die Herstellung von Druckbehältercodes unterliegenden Teilen verwendet werden. Diese Norm gilt für Gussstücke, die durch ihre chemische Zusammensetzung gemäß Tabelle 1 und ihre mechanischen Eigenschaften gemäß den Tabellen 2 bis 5 gekennzeichnet sind. In Fällen, in denen Gussstücke vom Gießer zusammengeschweißt werden, gilt diese Norm. Diese Norm gilt nicht in Fällen, in denen Gussstücke zusammen mit umformbaren Erzeugnissen (Bleche, Rohre, Schmiedestücke, ...) oder von anderen als Gießern geschweißt werden.