Diese Norm legt die Anforderungen an vorgefertigte Faulgruben einschließlich der zugehörigen Ausrüstung fest, die für die Teilbehandlung häuslichen Schmutzwassers für bis zu 50 EW verwendet werden. Rohrdurchmesser, Lastannahmen, Wasserdichtheit, Kennzeichnung und Qualitätssicherung sind ebenfalls festgelegt. Die Norm gilt nicht für Faulgruben, die ausschließlich mit Grauwasser beaufschlagt werden und nicht für vor Ort hergestellte Faulgruben.