Diese Norm legt die technischen Sicherheitsanforderungen und -maßnahmen fest, die von Personen zu
beachten sind, die mit der Konstruktion, dem Bau und der Lieferung (einschließlich Installation, Aufstellung,
Wartung und Reparatur) von Maschinen, wie sie in 3.2 definiert sind, deren hauptsächliche Verwendung das
Sägen mittels eines Sägeblattes, von kaltem Metall (Eisen- und Nichteisenmetalle) oder Material, das teilweise
aus kaltem Metall besteht, ist.