Die vorliegende Norm legt besondere Sicherheitsanforderungen an mastgeführte Kletterbühnen (MKB)
fest, die vorübergehend aufgestellt werden, Hand- oder Kraftantrieb haben und zur Benutzung von einer oder
mehreren Personen vorgesehen sind, die von der Kletterbühne aus Arbeiten durchführen. Die sich vertikal
bewegenden Arbeitsbühne wird auch dazu verwendet, dieselben Personen und deren Ausrüstung sowie
Materialien von einer einzigen Einstiegsstelle und zurück zu transportieren. Diese Einschränkungen
unterscheiden MKB von Bauaufzügen.
Die Norm kann auch für dauerhaft installierte MKB angewendet werden.