Diese Europäische Norm legt Folgendes fest: a) Gesamtkennwerte zur Darstellung der Energieeffizienz von Gebäuden, einschließlich Heiz-, Lüftungs-, Luftkonditionierungs-, Kühlungs-, Trinkwarmwasser- und Beleuchtungssystemen. Dies umfasst ver- schiedene mögliche Kennwerte; b) Möglichkeiten zur Darstellung der energiebezogenen Anforderungen an die Planung neuer oder die Renovierung bestehender Gebäude; c) Verfahren zur Festlegung von Bezugswerten; d) Möglichkeiten zur Entwicklung eines Verfahrens für die Erstellung des Gebäudeenergieausweises. Diese Europäische Norm kann auf eine Gruppe von Gebäuden angewendet werden, wenn diese sich auf demselben Grundstück befinden, durch dieselben gebäudetechnischen Anlagen bedient werden und nicht mehr als eines dieser Gebäude eine konditionierte Fläche von mehr als 1 000 m2 aufweist. Diese Europäische Norm liefert verschiedene Optionen für unterschiedliche Stufen. Wird diese Europäische Norm zur Erarbeitung von nationalen oder regionalen Verfahren zur Darstellung der Energieeffizienz und/oder für die Erstellung des Gebäudeenergieausweises angewendet, darf die Auswahl der Optionen nicht durch den einzelnen Nutzer getroffen werden, sondern ist Aufgabe der bevollmächtigten nationalen oder regionalen Institutionen.