Diese Europäische Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen für den Betrieb von klassifizierten
Schwimmbädern nach Abschnitt 4 fest. Sie ist für die Personen gedacht, die mit dem Betrieb und dem
Management von klassifizierten Schwimmbädern befasst sind. Sie gibt Hinweise zu den Risiken für Personal
und Nutzer, die mit dem Betrieb von öffentlichen Schwimmbädern verbunden sind, indem sie die
Vorkehrungen beschreibt, mit denen die Sicherheit erreicht werden kann.
Diese Europäische Norm ist nur begrenzt auf klassifizierte Schwimmbäder anwendbar, die aus abgetrennten
Bereichen von Flüssen, Seen oder im Meer bestehen. Die Anforderungen an einen sicheren Betrieb und die
Aufsicht sollten jedoch, soweit zutreffend, befolgt werden.