Diese Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse
von Öfen und Trocknern in denen brennbare Stoffe durch Verdampfen aus und Aushärten von Beschichtungsstoffen
freigesetzt werden.
Diese Norm gilt ausschließlich für Maschinen, die bestimmungsgemäß und unter Bedingungen, die vom
Hersteller als Fehlanwendung vernünftigerweise vorhersehbar sind, verwendet werden (siehe Abschnitt 4).
Diese Norm gilt nicht für:
- Öfen und Trockner, in denen brennbare Stoffe durch Verdampfen aus und Aushärten von Beschichtungsstoffen
freigesetzt werden, in denen die Konzentration dieser brennbaren Stoffe unter keinen
Umständen 3 % der UEG überschreitet.