Diese Norm legt die Zusammensetzung, mechanischen Eigenschaften und andere wichtige Werkstoffeigenschaften fest. Der Ablauf der Probenentnahme und die Prüfverfahren zur Feststellung der
Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Norm sind ebenfalls festgelegt. Diese Norm ist anwendbar für: Blockmetalle aus Kupferlegierungen, die zur Herstellung von Gussstücken umzuschmelzen sind; und Gussstücke aus Kupfer und Kupferlegierungen, die für den Gebrauch ohne nachfolgende Bearbeitung, ausgenommen der mechanischen Bearbeitung, bestimmt sind. Die Gussstücke können nach dem Sand-,
Kokillen-, Schleuder-, Strang- oder Druckgießverfahren hergestellt werden.