Diese ÖNORM gilt für die Auslegung von Bauwerken des Hoch- und Ingenieurbaus in Erdbebengebieten. Sie ist in zehn Abschnitte unterteilt, wovon einige speziell der Auslegung von Hochbauten gewidmet sind. Abschnitt zwei enthält die grundsätzlichen funktionellen Anforderungen und die Konformitätskriterien, die für Bauwerke des Hoch- und Ingenieurbaus in Erdbebengebieten gelten. Abschnitt drei gibt die Regeln für die Darstellung von Erdbebeneinwirkungen und für ihre Kombination mit anderen Einwirkungen an. Für bestimmte Tragwerksarten, die in ÖNORM EN 1998-2 bis ÖNORM EN 1998-6 behandelt werden, sind ergänzende Regeln erforderlich, die in diesen eilen enthalten sind. Abschnitt vier enthält allgemeine Auslegungsregeln, die sich speziell auf Hochbauten beziehen. Abschnitt 5 und Abschnitt 9 enthalten besondere Vorschriften für verschiedene Baustoffe und Bauteile, die wie folgt speziell für Hochbauten von Belang sind: Besondere Regeln für Betonbauten, Stahlbauten, für Verbundbauwerke aus Stahl und Beton, Holzbauten, Mauerwerksbauten. Abschnitt zehn enthält die grundsätzlichen Anforderungen und andere einschlägige Aspekte für Auslegung und Sicherheit im Zusammenhang mit einer Basisisolierung von Tragwerken und spziell mit der Basisisolierung von Hochbauten. Anhang C enthält zusätzliche Angaben betreffend die Erdbebenbemessung der Deckenbewehrung bei Verbundträgern aus Stahl und Beton in Träger-Stützen-Anschlüssen von biegesteifen Rahmen.