Festgelegt sind Anforderungen an und Prüfverfahren für die Gebrauchseigenschaften von Kleidungssystemen (d.h. zweiteilige Anzüge und einteilige Anzüge) und einzelnen Kleidungsstücken zum Schutz gegen Kälte. Nicht behandelt sind besondere Anforderungen an Kopfbedeckung, Schuhe und Handschuhe, die eine örtliche Unterkühlung vermeiden sollen.