Die Ausführung und die Installation von fest installierten, mit flüssigen Brennstoffen (bei atmosphärischem Druck) betriebenen Kombüsenöfen auf Wasserfahrzeugen bis 24 m Länge sind festgelegt. Im Anhang werden Informationen über Angaben, die zusätzlich in das Benutzerhandbuch für den Schiffsführer aufgenommen werden sollten, gegeben.