Diese Internationale Norm legt Anforderungen für das Widerstandspunktschweißen bei der Herstellung von Verbindungen aus Aluminiumblech, Extrusionen und/oder Gusswerkstoffen mit zwei- oder dreifachen Metalldicken fest. Dabei liegt die maximale Einzelblechdicke der zu schweißenden Bauteile für die folgenden Werkstoffe in einem Bereich zwischen 0,6 mm bis 6,0 mm: Bearbeitete Werkstoffe (Blech und Extrusionen) einschließlich kaltverfestigte und ausgehärtete Legierungen; Druckguss-Werkstoffe. Diese Internationale Norm gilt für das Schweißen von Blechen oder Platten verschiedener Dicke, wobei das Dickeverhältnis kleiner oder gleich 3:1 ist. Das gilt für das Schweißen von drei Dicken, dabei beträgt die Gesamtdicke weniger oder gleich 9 mm. Schweißen mit den folgenden Maschinenarten fallen in den Anwendungsbereich dieser Norm: Ständerschweißanlagen; Punktschweißgeräte mit Stoßelektrode; Automatik-Schweißeinrichtungen, bei denen die Bauteile von Robotern oder automatischen Vorschubeinrichtungen zugeführt werden; Mehrfachschweißmaschinen; Schweißroboter. Angaben über geeignete Schweißeinrichtungen sind in Anhang A enthalten und über Punktschweißbedingungen in Anhang B. Letztere sind nur zur Information und könnten Änderungen erforderlich machen, abhängig von den Betriebsbedingungen bei der Herstellung, der Art der Schweißausrüstung, den Kenndaten des Sekundärstromkreises, dem Elektrodenwerkstoff und der Gestaltung.